RS Vwgh 1991/5/15 90/10/0157

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Veröffentlicht am 15.05.1991
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §3;

Rechtssatz

Ein allenfalls gegebener Ernährungszweck oder Genußzweck muß bei einem Verzehrprodukt "jedenfalls ein untergeordneter" sein. Daraus folgt aber nicht, daß zumindest irgendein Ernährungszweck oder Genußzweck gegeben sein muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100157.X02

Im RIS seit

15.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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