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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §3;Rechtssatz
Ein allenfalls gegebener Ernährungszweck oder Genußzweck muß bei einem Verzehrprodukt "jedenfalls ein untergeordneter" sein. Daraus folgt aber nicht, daß zumindest irgendein Ernährungszweck oder Genußzweck gegeben sein muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990100157.X02Im RIS seit
15.05.1991