RS Vwgh 1991/5/15 91/10/0001

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Veröffentlicht am 15.05.1991
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Im Rodungsverfahren sind nur die Auswirkungen, die sich aus der Rodung selbst ergeben, zu berücksichtigen; die Gefahren, Nachteile und Einwirkungen (Immissionen) des auf der Rodungsfläche geplanten Projekts auf den umgebenden Wald sind nicht Gegenstand des Rodungsverfahrens

(Hinweis E 6.4.1987,87/10/0039; E 28.3.1988, 87/10/0140; E 16.5.1988, 88/10/0067; E 26.2.1987, 86/07/0224 - 0228).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100001.X01

Im RIS seit

21.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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