RS Vwgh 1991/5/15 91/10/0001

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Veröffentlicht am 15.05.1991
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;
ForstG 1975 §18 Abs1;
ForstG 1975 §47;

Rechtssatz

Emissionen aus Verbrennungsvorgängen in den anzusiedelnden Gewerbebetrieben sind nach den Regelungen der §§ 47 ff ForstG 1975 über forstschädliche Luftverunreinigungen zu beurteilen; nach der gegebenen Rechtslage ist es unzulässig, sie zum Anlaß für entsprechende Auflagen im Bescheid über die Rodungsbewilligung zu nehmen

(Hinweis E 26.2.1987, 86/07/0224 - 0228).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100001.X02

Im RIS seit

21.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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