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L82005 Bauordnung SalzburgNorm
AVG §56;Rechtssatz
Da jeder von einem früheren Bescheid abweichende Kostenschlüssel in die Rechte aller in Betracht kommenden Zahlungspflichtigen eingreift, können Bescheide über diesen Schlüssel notwendigerweise nur für oder gegen alle Beteiligten ergehen (Hinweis E 19.11.1987, 85/06/0136, 85/06/0149).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060031.X07Im RIS seit
17.05.1991