RS Vwgh 1991/5/17 89/06/0031

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Veröffentlicht am 17.05.1991
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Index

L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BebauungsgrundlagenG Slbg 1968 §16;
BebauungsgrundlagenG Slbg 1968 §21;

Rechtssatz

Da jeder von einem früheren Bescheid abweichende Kostenschlüssel in die Rechte aller in Betracht kommenden Zahlungspflichtigen eingreift, können Bescheide über diesen Schlüssel notwendigerweise nur für oder gegen alle Beteiligten ergehen (Hinweis E 19.11.1987, 85/06/0136, 85/06/0149).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060031.X07

Im RIS seit

17.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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