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L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SalzburgNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein gemäß § 359b Z 1 iVm § 81 GewO 1973 im vereinfachten Verfahren erlassener Genehmigungsbescheid stellt in seiner Rechtswirkung einen Genehmigungsbescheid dar (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0110). Damit liegt nicht etwa eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht der Betriebsanlage vor, sondern eine - wenn auch nur im vereinfachten Verfahren - genehmigte Betriebsanlage (Hinweis E 25.9.1990, 90/04/0072).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060087.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
14.12.2009