RS Vwgh 1991/5/23 89/17/0183

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1991
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien

Norm

GetränkesteuerG Wr 1971 §1;
LAO Wr 1962 §20 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1992, 112;

Rechtssatz

Durch die bloße Unterfertigung eines Bestellformulars, in welchem eine Lieferfirma nur im Zusammenhang mit der Rechnungsausstellung bzw im Zusammenhang mit der Berechnung des vereinbarten Gesamtpreises, nicht aber als Vertragspartner der Kunden der

Weinhandelsfirma (Beschwerdeführerin) erwähnt ist, wird kein

zivilrechtlich gültiges Rechtsgeschäft zwischen der Lieferfirma und den Kunden der nicht als Bevollmächtigte eingeschrittenen Weinhandelsfirma begründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170183.X01

Im RIS seit

23.05.1991

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten