RS Vwgh 1991/5/24 89/16/0068

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Veröffentlicht am 24.05.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1175;
ABGB §938;
ErbStG §3 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 403; AnwBl 1991/11, 838;

Rechtssatz

Hat die Ehegattin wegen des beruflichen Risikos des Ehegatten das grundbücherliche Eigentum an einer Liegenschaft samt Haus erworben und hat der Ehegatte die für den Erwerb der Liegenschaft sowie des Hauses aufgenommenen Kredite bedient, so liegt hinsichtlich der Verschaffung des Eigentums kein gemeinschaftlicher Zweck und somit auch keine Erwerbsgesellschaft iSd § 1175 ABGB vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160068.X06

Im RIS seit

24.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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