RS Vwgh 1991/5/27 91/19/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs2;

Rechtssatz

Von einer Kenntnis der Verspätung der Einbringung eines Rechtsmittels ist bereits dann auszugehen, sobald die Partei (bzw deren Vertreter) die Verspätung des Rechtsmittels bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen konnte und mußte (Hinweis E 7.3.1990, 90/03/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190084.X02

Im RIS seit

27.05.1991

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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