Index
L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
DP §33 Abs1;Rechtssatz
Gem § 33 Abs 2 der gem § 2 Abs 1 Stmk LBG als Landesgesetz in Geltung stehenden DP ist es einem Beamten von vornherein untersagt, an der Verwaltung einer auf Gewinn berechneten Gesellschaft im Vorstand teilzunehmen. An dieser objektiven Rechtswidrigkeit kann auch der Umstand, daß die Meldung dieser Nebenbeschäftigung aus welchen Gründen auch immer zu keiner Reaktion der Dienstbehörde geführt hat, nichts ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120062.X01Im RIS seit
28.03.2001