RS Vwgh 1991/5/27 91/12/0062

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

DP §33 Abs1;
DP §33 Abs2;
DP/Stmk 1974 impl;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
LBG Stmk 1974 §56 Abs1 impl;
LBG Stmk 1974 §56 Abs5 impl;

Rechtssatz

Gem § 33 Abs 2 der gem § 2 Abs 1 Stmk LBG als Landesgesetz in Geltung stehenden DP ist es einem Beamten von vornherein untersagt, an der Verwaltung einer auf Gewinn berechneten Gesellschaft im Vorstand teilzunehmen. An dieser objektiven Rechtswidrigkeit kann auch der Umstand, daß die Meldung dieser Nebenbeschäftigung aus welchen Gründen auch immer zu keiner Reaktion der Dienstbehörde geführt hat, nichts ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991120062.X01

Im RIS seit

28.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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