RS Vwgh 1991/5/27 91/19/0024

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Beschwerde gegen Schuldsprüche, hinsichtlich derer der erstinstanzlichen Bescheid nicht bekämpft wurde und die somit in Rechtskraft erwachsen sind, sind gem § 34 Abs 1 und 3 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen (Hinweis E 15.4.1991, 90/19/0583).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190024.X01

Im RIS seit

01.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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