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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Beschwerde gegen Schuldsprüche, hinsichtlich derer der erstinstanzlichen Bescheid nicht bekämpft wurde und die somit in Rechtskraft erwachsen sind, sind gem § 34 Abs 1 und 3 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen (Hinweis E 15.4.1991, 90/19/0583).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190024.X01Im RIS seit
01.02.2001Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008