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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Behörde ist aus verfahrensrechtlicher Sicht nach den Grundsätzen über die Zulässigkeit der Erlassung von im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehenen Feststellungsbescheiden zur Feststellung des Nichtbestehens eines behaupteten Zulagenanspruches für die Dauer der dienstrechtlichen Stellung als Beamter einer bestimmten Dienstklasse und seiner konkreten Verwendung berechtigt.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986120005.X03Im RIS seit
25.01.2001