RS Vwgh 1991/5/27 86/12/0005

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Die Behörde ist aus verfahrensrechtlicher Sicht nach den Grundsätzen über die Zulässigkeit der Erlassung von im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehenen Feststellungsbescheiden zur Feststellung des Nichtbestehens eines behaupteten Zulagenanspruches für die Dauer der dienstrechtlichen Stellung als Beamter einer bestimmten Dienstklasse und seiner konkreten Verwendung berechtigt.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986120005.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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