RS Vwgh 1991/5/27 91/19/0102

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
StGB §71;
StGB §83;
StGB §88;

Rechtssatz

Liegen beim Fremden je eine gerichtliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§ 83 StGB) und wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 88 StGB) vor, so sind diese, da die zugrundeliegenden Straftaten gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet sind und somit gem § 71 StGB auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen, im Wege des § 3 Abs 2 Z 1 FrPolG als "bestimmte Tatsachen iSd Abs 1" zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190102.X01

Im RIS seit

27.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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