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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs1 idF 1974/476;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0157Rechtssatz
Von einem "abändernden Erkenntnis des Landesagrarsenates" iS der Einleitung des § 7 Abs 2 AgrBehG idF 1974/476, muß immer dann gesprochen werden, wenn der materielle Inhalt der zweitinstanzlichen Entscheidung vom materiellen Inhalt der erstinstanzlichen Entscheidung abweicht (Hinweis E VfGH 14.3.1980, B 498/79, VwSlg 8785/1980). Die ersatzlose Aufhebung eines zunächst eingeräumten
Bringungsrechtes stellt eine derartige Abweichung dar. Damit ist im Grunde des § 7 Abs 2 Z 5 lit b dieses G die Voraussetzung für die Anfechtbarkeit des Bescheides des LAS im Wege der Berufung an den ObAS gegeben. Der im konkreten Falle angefochtene Bescheid des LAS enthält eine richtige Rechtsmittelbelehrung. Dem Antrag des Bf auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist daher gem § 46 Abs 2 VwGG nicht stattzugeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070156.X02Im RIS seit
30.05.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010