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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0157Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0240/61 B 13. Juli 1961 RS 1Stammrechtssatz
Wird in einem Bescheid ein Rechtsmittel eingeräumt das sodann von der Partei ergriffen wird, dieses jedoch von der letzten Instanz als unzulässig zurückgewiesen, dann kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist beim VwGH nicht gewährt werden, wenn der VwGH zu der Überzeugung kommt, daß dieses Rechtsmittel - entgegen der Ansicht der obersten Behörde - zulässig war. (Hier im Zusammenhang mit § 18 RAVG und § 415 ASVG)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070156.X01Im RIS seit
30.05.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010