RS Vwgh 1991/5/28 91/08/0074

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §45;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Dem Landesarbeitsamt kommt - als bloße Formalpartei im Verwaltungsverfahren (§ 45 ALVG) ohne subjektiv-öffentliches Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung durch den übergeordneten BMAS - keine Legitimation zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des BMAS in Angelegenheiten der Versicherungspflicht nach dem AlVG zu. Eine Anordnung gem Art 131 Abs 2 B-VG ist durch das ALVG nicht getroffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991080074.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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