RS Vwgh 1991/6/4 91/11/0001

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Veröffentlicht am 04.06.1991
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2;
IESG §6 Abs2;

Rechtssatz

Unter der Anführung des Betrages der Forderung im Antrag, welche ein wesentliches Inhaltserfordernis darstellt, ist die Angabe der Art des gesicherten Anspruches im Sinne des § 1 Abs 2 IESG, für den Insolvenz-Ausfallgeld begehrt wird, und seine Höhe zu verstehen (Hinweis E 22.10.1986, 85/11/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110001.X01

Im RIS seit

04.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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