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L44004 Feuerwehr OberösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Ausschluß eines Mitgliedes aus der Freiwilligen Feuerwehr betrifft dessen Rechtssphäre und ist bescheidmäßig auszusprechen (Hinweis E VfGH 15.3.1991, G 131/90-11).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989010185.X01Im RIS seit
25.01.2001