RS Vwgh 1991/6/5 91/01/0053

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Veröffentlicht am 05.06.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Nur die Umstände unmittelbar vor der Ausreise aus dem Heimatland des Asylwerbers sind für die Frage der Asylgewährung von Bedeutung, nicht aber Ereignisse, die Jahrzehnte zurückliegen und keinen nachteiligen Einfluß auf das Leben des Asylwerbers in seinem Heimatland mehr hatten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010053.X01

Im RIS seit

05.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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