RS Vwgh 1991/6/5 91/01/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1991
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Wurden dem Asylwerber, der wegen seiner politischen Aktivitäten von staatlichen Behörden "zur Rede gestellt" worden ist, nach seinen eigenen Angaben andere Arbeitsplätze im Inland und Ausland angeboten bzw die ordnungsgemäße Ausreise zur Wahl gestellt, kann von einer Furcht vor Verfolgung aus den in der Konvention genannten Gründen nicht die Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010053.X02

Im RIS seit

05.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten