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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Wurden dem Asylwerber, der wegen seiner politischen Aktivitäten von staatlichen Behörden "zur Rede gestellt" worden ist, nach seinen eigenen Angaben andere Arbeitsplätze im Inland und Ausland angeboten bzw die ordnungsgemäße Ausreise zur Wahl gestellt, kann von einer Furcht vor Verfolgung aus den in der Konvention genannten Gründen nicht die Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010053.X02Im RIS seit
05.06.1991