RS Vwgh 1991/6/6 AW 91/03/0028

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Veröffentlicht am 06.06.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §54a;
VStG §54b Abs3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtbewilligung - Versagung des Aufschubes und der Teilzahlung von Geldstrafen wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Bewilligung des Aufschubes der Zahlung sowie um Bewilligung der Teilzahlung abgewiesen. Eine solche Abweisung ist einer Umsetzung in die Wirklichkeit nicht fähig. Ein Bescheid, der eine Änderung des bis zu seiner Erlassung bestehenden Rechtszustandes nicht bewirkt, läßt die Frage nach Rechtswirkungen, die hinausgeschoben werden könnten, gar nicht entstehen (Hinweis B 28.7.1988, AW 88/02/0020).

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991030028.A01

Im RIS seit

06.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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