RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0129

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP19 idF 1976/668;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/15/0005 E 21. Mai 1981 VwSlg 5590 F/1981 RS 2

Stammrechtssatz

Das Gebührenrecht hat jene zivilrechtlichen Kreditverträge zum Gegenstand, die dem Kreditnehmer die Möglichkeit zu einer Fremdfinanzierung privater oder betrieblicher Bedürfnisse aus vertraglich hiefür bereitgestellten Mitteln des Kreditgebers eröffnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150129.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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