RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0111

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;

Rechtssatz

Dient ein im § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 bezeichnetes Kfz dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung nicht ausschließlich - worunter ohne jede, als auch nur die geringste Ausnahme zu verstehen ist (Hinweis E 13.5.1971, 941/70, VwSlg 4231 F/1971) -, so ist in Veranlagungszeiträumen vor 1989 ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150111.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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