RS Vwgh 1991/6/11 90/14/0048

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Veröffentlicht am 11.06.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Steht die steuerpflichtige Tätigkeit einer Personengesellschaft fest, dann darf die Umsatzsteuer nur der Gemeinschaft und nicht den einzelnen Teilhabern vorgeschrieben werden

(Hinweis E 1.12.1986, 86/15/0009). Entscheidend für die Umsatzsteuerpflicht bleibt, daß die Umsätze unter dem Namen des Unternehmens durchgeführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140048.X01

Im RIS seit

11.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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