RS Vwgh 1991/6/11 91/14/0107

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Veröffentlicht am 11.06.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;

Rechtssatz

Der als außergewöhnliche Belastung anerkannte Wohnungsaufwand iZm Studienkosten ist mit der am Studienort üblichen Miete für eine angemessene Studentenunterkunft begrenzt

(Hinweis E 29.3.1989, 87/13/0249). Die im konkreten Fall aufgelaufenen Renovierungskosten für die Wohnung gehen weit über eine übliche Miete hinaus und würden selbst bei Aufteilung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung dazu führen, daß Zahlungen in einem anderen Jahr als dem, in dem sie zu leisten wären, steuerlich berücksichtigt würden

(Hinweis E 19.12.1990, 90/13/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140107.X03

Im RIS seit

11.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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