RS Vwgh 1991/6/12 90/13/0028

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Veröffentlicht am 12.06.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §260 Abs2;
VwGG §42 Abs4 idF 1990/330;

Rechtssatz

Die BAO beinhaltet keine dem § 42 Abs 4 VwGG idF 1990/330 vergleichbare Regelung, die es dem Berufungssenat gestatten würde, Richtlinien für eine Entscheidung (Berechnung) vorzugeben und ihre nähere Ausführung dem Senatsvorsitzenden oder (im Zusammenwirken mit dem Senatsvorsitzenden) dem Berichterstatter zu überlassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130028.X06

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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