RS Vwgh 1991/6/12 88/13/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1991
beobachten
merken

Index

21/02 Aktienrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AktG 1965 §1;
BAO §24 Abs1 litc;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992/4;

Rechtssatz

Auch wenn die Aktionäre beim Erwerb der Aktien nicht an deren Wert, sondern direkt am Wert eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens der Aktiengesellschaft interessiert gewesen sind, so führt eine derartige Motivation für den Kauf von Aktien keinesfalls dazu, das Vermögen der Aktiengesellschaft zu einem Treuhandvermögen der Aktionäre umzudeuten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988130170.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten