Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §56;Rechtssatz
Sind hinsichtlich eines den Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens bildenden Bauwerkes zwei rechtskräftige baupolizeiliche Aufträge ergangen, wobei der später erlassene zweite Bescheid durch (partielle) materielle Derogation an die Stelle des ersten Bescheides tritt (hier schreibt der erste Auftrag die Beseitigung des konsenswidrig errichteten Bauwerkes zur Gänze vor, während der zweite Auftrag lediglich die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes anordnet) darf nur mehr der zweite Bescheid Titel eines Vollstreckungsverfahrens sein.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050043.X01Im RIS seit
03.05.2001