RS Vwgh 1991/6/18 91/05/0043

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Index

L82000 Bauordnung
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauRallg;
VVG §1 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Sind hinsichtlich eines den Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens bildenden Bauwerkes zwei rechtskräftige baupolizeiliche Aufträge ergangen, wobei der später erlassene zweite Bescheid durch (partielle) materielle Derogation an die Stelle des ersten Bescheides tritt (hier schreibt der erste Auftrag die Beseitigung des konsenswidrig errichteten Bauwerkes zur Gänze vor, während der zweite Auftrag lediglich die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes anordnet) darf nur mehr der zweite Bescheid Titel eines Vollstreckungsverfahrens sein.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050043.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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