RS Vwgh 1991/6/18 91/05/0101

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

AVG §8;
B-VG Art132;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
WGG 1979 §29;

Rechtssatz

Hinsichtlich von Anträgen auf Durchführung einer aufsichtsbehördlichen Prüfung nach § 29 WGG kommt einem Antragsteller Parteistellung nicht zu, sodaß auch ein Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Erledigung nicht besteht (Hinweis B 4.4.1991, 90/05/0245).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050101.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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