RS Vwgh 1991/6/18 90/08/0128

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §2a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/16 89/08/0234 7

Stammrechtssatz

Die Person, die Eigentümer (Miteigentümer) eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ist, muß nicht schon allein auf Grund dieser Tatsache als diejenige Person angesehen werden, die diesen Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr führt (Hinweis E 20.10.1988, 87/08/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080128.X04

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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