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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 1954 §6 Abs2;Rechtssatz
Wurde ein dem gegen den Fremden erlassenen Aufenthaltsverbot entsprechender Rechtszustand hergestellt, so konnte der Fremde durch die mit dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Abweisung seines Antrages auf Aufschub der Vollstreckung nicht in dem diesbezüglichen subjektiven Recht verletzt worden sein (Hinweis B 18.6.1990, 90/19/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190135.X01Im RIS seit
20.06.1991