RS Vwgh 1991/6/20 91/19/0126

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Veröffentlicht am 20.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2;
VStG §9 Abs2;

Rechtssatz

Die "stichprobenartige" Überwachung der Einhaltung von Weisungen des zur Vertretung nach außen Berufenen an den verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG bzw den Bevollmächtigten iSd § 31 Abs 2 ASchG reicht nicht zur Darlegung eines wirksamen Kontrollsystems aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190126.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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