RS Vwgh 1991/6/24 90/15/0183

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Veröffentlicht am 24.06.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2046/75 E 13. Jänner 1976 VwSlg 4926 F/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150183.X04

Im RIS seit

24.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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