RS Vwgh 1991/6/24 90/15/0162

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Veröffentlicht am 24.06.1991
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Norm

GebG 1957 §21;
GebG 1957 §33 TP19 Abs5;
GebG 1957 §33 TP8 Abs5;

Rechtssatz

Voraussetzung für den Eintritt der "Nachtragsfiktion" des § 33 TP 19 Abs 5 GebG ist die Erfüllung der in der zitierten Bestimmung angeführten - im sinngemäßen Anwendungsbereich des § 33 TP 8 Abs 5 GebG der sich aus § 33 TP 19 Abs 5 iVm § 33 TP 8 Abs 5 GebG ergebenden - Tatbestandsmerkmale, nicht aber, daß alle Tatbestandsmerkmale, die im § 21 GebG für das Vorliegen eines Nachtrages gefordert werden, erfüllt sind; dafür hätte es nicht der Fiktion bedurft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150162.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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