RS Vwgh 1991/6/24 90/15/0183

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Veröffentlicht am 24.06.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1992/1, 51;

Rechtssatz

Schon deshalb, weil die Pauschalbesteuerung im Sinne des § 4 Abs 4 UStG 1972 nicht aus Gründen der Steuerermäßigung, sondern der Verrechnungsvereinfachung normiert ist, muß die in dieser Gesetzesstelle eingeräumte Befugnis vom Abgabepflichtigen immer im vorhinein und nicht erst nach Durchführung der erspart bleiben sollenden Einzelberechnung gewählt werden (Hinweis E 14.4.1986, 85/15/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150183.X06

Im RIS seit

24.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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