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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1524/68 B 15. November 1968 VwSlg 7445 A/1968 RS 1Stammrechtssatz
Weist der bekämpfte Bescheid einen Inhalt der in der Beschwerde bezeichneten Art gar nicht auf, so kann auch keine vor dem VwGH bekämpfbare Rechtsverletzung behauptet werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150183.X01Im RIS seit
24.06.1991