RS Vwgh 1991/6/25 91/11/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §61 Abs2;
AVG §71 Abs1 Z2;
AVG §73 Abs2;
KFG 1967 §123 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die im Devolutionsweg ergangene Entscheidung des LH war eine erstinstanzliche. Gem § 123 Abs 1 KFG kann dagegen Berufung an den BMöWV erhoben werden, weshalb einer Beschwerde gegen den Bescheid des LH die Prozeßvoraussetzung der Erschöpfung des Instanzenzuges fehlt (Hinweis B 29.5.1985, 85/11/0114). Eine negative Rechtsmittelbelehrung ermöglicht jedoch allenfalls die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 71 Abs 1 Z 2 AVG.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110064.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten