RS Vwgh 1991/6/25 91/04/0094

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

IngG 1990 §10 Abs1 lita;
IngG 1990 §4 Abs1 Z4 lita;

Rechtssatz

Solange eine Verordnung nach § 10 Abs 1 lita IngG 1990 nicht erlassen war, konnte auch § 4 Abs 1 Z 4 lita IngG 1990 nicht unmittelbar angewendet werden, weil das Tatbestandsmerkmal die "Gleichwertigkeit" mangels Vergleichsmöglichkeit nicht zu beurteilen war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040094.X01

Im RIS seit

25.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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