RS Vwgh 1991/6/25 90/11/0115

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1985 §30 Abs5;

Rechtssatz

Die Aufzählung in § 30 Abs 5 HGG von für die Beibehaltung der Wohnung entstehenden Kosten ist taxativ.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110115.X01

Im RIS seit

04.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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