RS Vwgh 1991/6/26 91/09/0093

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Veröffentlicht am 26.06.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0069/49 B 7. Juli 1950 VwSlg 1603 A/1950 RS 3

Stammrechtssatz

Werden gegen einen Bescheid zwei verschiedene Beschwerden eingebracht, so ist die spätere Beschwerde zurückzuweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090093.X01

Im RIS seit

26.06.1991

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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