RS Vwgh 1991/6/27 91/13/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §273 idF 1983/136;
ABGB §273a idF 1983/136;
AVG §56;
AVG §9;
BAO §101 Abs3;
BAO §188;
BAO §192;
BAO §252 Abs1;
BAO §79;
BAO §81 Abs2;

Beachte

Besprechung in: SWK 9/2003, S 309 - S 312;

Rechtssatz

Die prozessuale Bindung eines abgeleiteten Bescheides an einen Grundlagenbescheid kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen worden ist. Stellt das FinA Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften iSd § 188 BAO an den gem § 81 Abs 2 BAO bestellten Vertreter einer KG zu, so kann diese Zustellung gegenüber einem Gesellschafter, der zum Zustellungszeitpunkt zurechnungsunfähig ist und für den zu diesem Zeitpunkt kein Sachwalter bestellt ist, keine Wirksamkeit entfalten

(Hinweis E 8.7.1971, 487/71, VwSlg 8057 A/1971).

Schlagworte

Adoption

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130002.X01

Im RIS seit

27.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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