RS Vwgh 1991/6/27 90/13/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1991
beobachten
merken

Index

33 Bewertungsrecht
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BewG 1955 §11 Abs4;
BewG 1955 §31;
DBAbk BRD 1955 Art14 Abs1 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0157

Rechtssatz

Art 14 Abs 1 lit a DBAbk BRD 1955 bietet keinen Anhaltspunkt, daß dem Begriff "Zubehör" Zahlungsmittel, Geldforderungen, Wertpapiere und Geldschulden zuzuordnen wären, obwohl diese Wirtschaftsgüter nach dem Bewertungsrecht beider Vertragsstaaten kein Zubehör darstellen und überdies im Bewertungsrecht beider Vertragsstaaten ausdrücklich festgelegt ist, daß zwar Zubehör, nicht aber diese Wirtschaftsgüter zum ausländischen (landwirtschaftlichen) Grundbesitz zählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130156.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten