RS Vwgh 1991/6/28 91/18/0102

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Veröffentlicht am 28.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob dem gem § 4 Abs 5 StVO Besch die Möglichkeit eines auf Grund eines Fahrstreifenwechsels durch ihn erfolgten Auffahrunfalles mit einer Sachbeschädigung zwischen dem unmittelbar hinter ihm fahrenden Fahrzeug und jenem eines weiteren Lenkers zu Bewußtsein hätte kommen müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180102.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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