RS Vwgh 1991/7/2 90/11/0236

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Veröffentlicht am 02.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

VwGG §34 Abs1;
WehrG 1990 §36 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Wurde der Wehrpflichtige auf Grund seines Antrages auf Befreiung von der Präsenzdienstpflicht befristet befreit, so liegt für den Zeitraum der Befreiung keine Rechtsverletzungsmöglichkeit vor. Diese kann nur durch die über diesen Zeitraum hinausgehende Abweisung seines Antrages gegeben sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110236.X01

Im RIS seit

02.07.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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