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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Wurde der Wehrpflichtige auf Grund seines Antrages auf Befreiung von der Präsenzdienstpflicht befristet befreit, so liegt für den Zeitraum der Befreiung keine Rechtsverletzungsmöglichkeit vor. Diese kann nur durch die über diesen Zeitraum hinausgehende Abweisung seines Antrages gegeben sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110236.X01Im RIS seit
02.07.1991