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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
§ 36 Abs 5 WehrG 1990 normiert nur die Verpflichtung des Wehrpflichtigen zur Meldung des Wegfalles eines Befreiungsgrundes. Darin ist aber nicht die Erlassung eines Feststellungsbescheides betreffend diesen Wegfall vorgesehen. Dessen ungeachtet bestehen keine Bedenken gegen die Erlassung eines derartigen Feststellungsbescheides
(Hinweis E 5.12.1989, 89/11/0114).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110030.X02Im RIS seit
25.01.2001