RS Vwgh 1991/7/3 90/03/0141

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Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs2 Z1;
VwGG §48 Abs2 Z2;
VwGG §52 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/03/0142 90/03/0143 90/03/0144

Rechtssatz

Setzt sich die bel Beh in ihrer Gegenschrift nicht mit den einzelnen in der Beschwerde angefochtenen Bescheiden auseinander, sondern erwidert sie das Beschwerdevorbringen zusammenfassend, kann ihr der Schriftsatz - und Vorlageaufwand nicht ensprechend der Zahl der angefochtenen Bescheide zugesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030141.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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