RS Vwgh 1991/7/3 90/14/0221

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Veröffentlicht am 03.07.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
BAO §25;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Soweit die GmbH die bloße Erwartung eines bestimmten Verhaltens ihres Alleingesellschafters ins Treffen führt, bezieht sich die Abgabenbehörde zu Recht auf die Kriterien, die im Rahmen der Beweiswürdigung für die steuerliche Anerkennung von Verträgen nicht nur zwischen nahen Angehörigen, sondern auch zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter gelten (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0079; E 19.3.1986, 83/13/0109, 0139). Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde angebliche, nach außen nicht zum Ausdruck kommende, inhaltlich nicht klar determinierte Überlegungen des Alleingesellschafters der GmbH nicht berücksichtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140221.X04

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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