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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §2 Abs3;Rechtssatz
Eine vorübergehende Dienstzuteilung im Sinne des § 2 Abs 3 RGV liegt nicht vor, wenn für den Antragsteller eine Rückversetzung wegen Verlegung seiner gesamten Dienststelle nicht in Frage kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989120142.X03Im RIS seit
05.11.2001Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009