RS Vwgh 1991/7/9 90/12/0110

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Veröffentlicht am 09.07.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

ABGB §1042;
ABGB §182 Abs1;
PG 1965 §49 Abs1;

Rechtssatz

Durch freiwillige Leistungen eines Dritten (hier zukünftige Adoptiveltern), der weder gesetzlich noch vertraglich zu einer solchen Leistung verpflichtet war, wird ein Leistungspflichtiger nicht von seiner Unterhaltsbeitragspflicht gem § 49 Abs 1 PG befreit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120110.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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