RS Vwgh 1991/7/9 89/12/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1991
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1977 §11 Abs1;
BDG 1977 §12;
BDG 1979 §11 Abs1 impl;
BDG 1979 §12 impl;

Rechtssatz

Zur Beurteilung der persönlichen Eignung zum für die Definitivstellung maßgebenden Zeitpunkt können auch Vorgänge herangezogen werden, die sich erst nach diesem Stichzeitpunkt ereignet haben. Voraussetzung dafür ist, daß dies nach der Lage des Einzelfalls zur Klärung eines begründeten Zweifels am Bestand der persönlichen Eignung zum Stichtag notwendig ist und dieser Zweifel auf Vorfällen während des provisorischen Dienstverhältnisses beruht. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der materiellen Wahrheitsforschung, der auch auf Grund der maßgebenden Verfahrensvorschriften (DVG, AVG) für das Verfahren betreffend Feststellung der Definitivstellung gilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989120169.X02

Im RIS seit

05.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten