RS Vwgh 1991/7/9 89/12/0169

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Veröffentlicht am 09.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
LDG 1962 §11;
LDG 1984 §10 impl;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Daß die belBeh im Beschwerdefall ungeachtet der für die Feststellung des Eintrittes der Definitivstellung am Stichtag maßgeblichen Rechtslage (§ 11 LDG 1970) § 10 LDG 1984 angewendet hat, vermag den Beamten in seinen Rechten nicht zu verletzen, da § 10 LDG 1984 inhaltlich keine Änderung gegenüber der im Beschwerdefall anzuwendenden Rechtslage gebracht hat.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989120169.X05

Im RIS seit

05.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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